Zusammenfassung
Die Berufsgenossenschaft ist als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung dazu
verpflichtet, die Betriebe ihrer Mitgliedsunternehmen aufzusuchen. Dafür zuständig
ist bei Therapiepraxen der Außendienst der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW), das sind Aufsichtspersonen sowie Präventionsberater*innen.
So soll einerseits sichergestellt werden, dass die geltenden Bestimmungen und Regeln
für den Arbeitsschutz eingehalten werden. Andererseits zeigen die Fachleute Verbesserungspotenzial
auf, beraten, wie Gefährdungen an den Arbeitsplätzen beseitigt werden können, und
sie sensibilisieren Führungskräfte und Beschäftigte für das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz.
Was tun, wenn BGW oder Gewerbeaufsicht anklopfen?